I. Anträge
Radverkehr am U-Bahnhof Podbielskiallee (Drs. 0998/VI)
Die derzeitige Wegführung des Radverkehrs von der Schorlemerallee zum Franz-Grothe-Weg ist sowohl für Radfahrende durch Engstellen und scharfe Kurven als auch für Zufußgehende, die die Podbielskiallee queren beziehungsweise den Aufzug zum U-Bahnhof nutzen wollen, umständlich und konfliktbehaftet. Diese im Radverkehrsplan als Ergänzungsroute enthaltene Wegebeziehung sollte daher entsprechend neu strukturiert sowie übersichtlicher und unkomplizierter gestaltet werden.
Barfußpfade (Drs. 0999/VI)
Barfußlaufen ist eine wertvolle Sinneserfahrung und gesund. Viel zu oft sind die Füße in zu engem Schuhwerk eingeengt. Barfußpfade können dazu anregen, öfter auch mal barfuß zu laufen. Dazu gibt es einfache Gestaltungselemente, die nicht teuer in der Anschaffung sind. Wir bitten daher die Spielplatzkommission zu prüfen, ob und wo auf den bezirkseigenen Spielplätzen bei anstehenden Sanierungen Barfußpfade integriert werden können. Alternativ könnte ein Barfußpfad auch in einer Grünanlage angelegt werden, am Besten in Nähe einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung.
Pilotprojekt Bürohunde im Rathaus Zehlendorf (Drs. 1000/VI)
Bereits im Jahr 2019 hat die Bezirksverordnetenversammlung einen Beschluss über die Prüfung eines „Pilotprojektes Bürohund“ gefasst. Laut der der BVV zugegangenen, ablehnenden Vorlage zur Kenntnisnahme sei „die Umsetzung des Projektes aus verschiedenen Gründen nicht möglich“. Dies sollte dringend neu überdacht werden. Die Vorteile von Bürohunden für die Mitarbeitenden und auch den Arbeitgeber selbst sind weiterhin unbestritten. Sie können auf der Website des Bundesverbands Bürohund e.V. eingesehen werden. Eine repräsentative Umfrage von berufstätigen Menschen in Deutschland im Mai 2023 ergab sogar, dass über ein Drittel der Angestellten bereit wäre, den Job zu wechseln, wenn sie dafür ihren Hund mit zur Arbeit nehmen könnten. Der Bezirk sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen, und seinen Mitarbeitenden im Rathaus Zehlendorf im Sinne eines zeitgemäßen und lebenswerten Arbeitsplatzes das Mitführen ihres Hundes im Büro – vorerst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes – zu gewähren. Nach Ablauf des Probezeitraums sollen die hierbei gemachten Erfahrungen ausgewertet und über eine Weiterführung des Projektes entschieden werden. Selbstverständlich sind hierbei entsprechende Kriterien zur Sicherheit und Vermeidung von Konflikten einzuhalten:
- Bürohunde sollten vornehmlich in Einzelbüros oder mit Zustimmung aller im Büro tätigen Menschen erlaubt sein; hierbei sind insbesondere bestehende Allergien oder Ängste zu berücksichtigen.
- Büros mit laufendem Kundenverkehr sind auszuschließen, dies würde auch für den Hund unnötigen Stress bedeuten.
- Hunde, die mit ins Büro gebracht werden, müssen selbstredend ruhig, stubenrein und entsprechend erzogen sein, so dass sie für alle Menschen im Rathaus keine Belastung darstellen.
- Der Hundehalter ist uneingeschränkt für die entsprechende Sauberkeit und Verlässlichkeit seines Hundes verantwortlich.
- Es gilt im gesamten Rathaus Leinenpflicht.
- Die Haftpflichtversicherung und der Impfstatus des Hundes müssen durch den Halter nachgewiesen sein.
- Büros, in denen Hunde anwesend sind, sollten entsprechend gekennzeichnet werden.
“Urban Gardening” am Stangenpfuhl-Teich in der Thermometersiedlung (Drs. 1001/VI)
Wir ersuchen das Bezirksamt, für Kinder und Jugendliche in der Thermometersiedlung ein Angebot zum “Urban Gardening” am Ufergebiet des Stangenpfuhl-Teiches umzusetzen und zu verstetigen. Gleichzeitig sollte auch eine sichere Umwegung des Teiches für die Menschen vor Ort eingerichtet werden. Im Zuge des Neubauvorhabens in Lichterfelde-Süd (B-Plan 6-30) ist eine Aufbereitung des Stangenpfuhl-Grabens und -Teichs ohnehin vorgesehen. Unser Antrag verfolgt die Idee, dass nicht nur die Ableitung und die Versickerung von Wasser im Neubaugebiet gelingt, sondern die Menschen in der Thermometersiedlung ebenfalls einen Nutzen von der Aufmerksamkeit, die diesem “Gewässer” zukommt, haben.
Schließfächer für Obdachlose (Drs. 1002/VI)
Da sie keine Wohnung haben, stehen obdachlose Menschen vor der Herausforderung, einen sicheren Ort für wichtige Dokumente, Wertsachen, persönliche Erinnerungsstücke, Equipment, Sommer- und Wintergarderobe et cetera zu finden. Häufig werden Schlafsäcke, Rucksäcke oder Handys geklaut. Der Aufwand, immer den gesamten Besitz mit sich herumzutragen, ist enorm, erschwert die Mobilität und birgt ein Risiko. Schließfächer können obdachlosen Menschen die Möglichkeit geben, ihr Hab und Gut an einem sicheren Ort zu verwahren, zu dem sie immer Zugang haben. Wir ersuchen daher das Bezirksamt zu prüfen, wo im Bezirk geeignete Standorte für Schließfächer gefunden werden können. Des Weiteren soll auch geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit der Postzustellung realisiert werden kann. Dabei soll auch in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern geschaut werden, ob das Aufstellen der Schließfächer auch auf Privatflächen realisiert werden kann. Nach dem Beispiel des Bezirks Reinickendorf können die Schließfächer kostenlos genutzt und über einen individuellen Code verschlossen werden. Die Vergabe der Schließfächer wird dort über eine soziale Einrichtung in der Nähe des Standortes organisiert, um Missbrauch zu verhindern und auch Hilfestellung geben zu können, wenn der individuelle Code einmal vergessen wird. Konkret soll hierfür auch eine Kostenkalkulation aufgestellt werden, sowie Möglichkeiten eruiert werden, ein solches Projekt aus (Firmen-)Spenden oder Kooperationen zu finanzieren, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.
Biotopflächenfaktor verbindlich in neuen und zu ändernden Landschaftsplänen festsetzen (Drs. 1003/VI)
Der Biotopflächenfaktor (BFF) benennt das Verhältnis naturhaushaltwirksamer Flächen zur gesamten Grundstücksfläche. Er ist ein ökologischer Planungskennwert für bauliche Änderungen und Neubebauungen und kann in Landschaftsplänen verbindlich festgesetzt werden. Damit soll beispielsweise bewirkt werden, dass versiegelte Flächen durch Begrünungen, Entsiegelungen oder Teilentsiegelungen eine Art von grüner Kompensation erfahren. Den BFF verbindlich in allen neuen und zu ändernden Landschaftsplänen festzusetzen ist sinnvoll, wenn ganz besonders große Städte, wie Berlin, auf Kühlung und Versickerung angewiesen sind. Wir ersuchen das Bezirksamt daher, den Biotopflächenfaktor des Landes Berlin künftig in allen neuen Landschaftsplänen und denjenigen, die geändert werden sollen, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf verbindlich festzusetzen.
Kreuzungsbereiche sicherer gestalten (Drs. 1004/VI)
An vielen Kreuzungen parken Autos aus den unterschiedlichsten Gründen innerhalb der Fünf- bis Acht-Meter-Bereiche von Kreuzungen, was die Straßenverkehrsordnung eigentlich verbietet. Diese Verkehrsverstöße können nicht so umfassend geahndet werden, dass sie unterbleiben. Gerade an Kreuzungsbereichen kommt es zu Überquerungen der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende, insbesondere von Schulkindern auf dem Weg zur Schule und zurück. Aufgrund ihrer Größe haben die Schulkinder nur eine eingeschränkte Sicht und werden selbst nicht gut gesehen. Wir bitten daher das Bezirksamt, Übergänge an Kreuzungen und Einmündungen, an denen es vermehrt zu Parkverstößen (“Eckparken”) kommt, durch geeignete Maßnahmen (idealerweise Poller) zu schützen und damit sicherer zu gestalten. Darüber hinaus sollen neben den Kreuzungsbereichen Stellflächen für Fahrräder beziehungsweise Jelbi-Punkte errichtet werden, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Kreuzungsbereiche entlang von Schulwegen sind dabei zu priorisieren. Die Verkehrssicherheit lässt sich durch die oben aufgeführten Maßnahmen ohne aufwändige Tiefbauarbeiten verbessern. Der Bezirk Mitte hat seit 2022 schon 100 Kreuzungen umgebaut und dient als Vorbild.
Abarbeitung offener Beschlüsse der BVV (Drs. 1005/VI)
Nach § 20 Abs. 3 GO der BVV Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt innerhalb von neun Monaten der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) vorzulegen. Tatsächlich reicht die Liste der unerledigten Drucksachen seitens des Bezirksamtes jedoch bis in vorherige Wahlperioden zurück. Es ist Zeit, dies in Regelmäßigkeit abzuarbeiten. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, die Beschlüsse aus vorigen Wahlperioden noch in diesem Jahr als VzK oder als Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin sollen regelmäßig in den BVVen vor der Sommerpause und vor den Weihnachtsferien entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme erstellt und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.
II. Kleine Anfragen
Reaktionszeit Bauaufsicht (Drs. 0997/VI)
Unser Bezirksverordnete Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:
1) Wie schnell kann die Bauaufsicht bei einem akut einsturzgefährdeten Haus (wie gerade in Schöneberg geschehen) die nötigen Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes ergreifen?
2) Wie viele Mitarbeitende sind im aktiven Dienst und von Hause aus Gutachter beziehungsweise Statiker?
3) Ist im Zweifel in 24/7 immer jemand in Bereitschaft und damit ansprechbar zur Gefahrenabwehr?