I. Anträge
Regelmäßige Berichte des Bezirksamtes (Drs. 1252/VI)
Wir ersuchen das Bezirksamt, die durch entsprechende Anträge in der BVV beschlossenen jährlichen Berichte verlässlich herzureichen. Dies betrifft insbesondere den jährlichen Wohnungsneubaubericht (vgl. Beschluss 49 zur Drucksache 0128/IV: Auf der Homepage des Bezirksamts ist noch der Bericht 2020/21 zu finden), den Jahresbericht des Rechtsamts (vgl. Beschluss 688 zur Drucksache 0908/IV: Der letzte zu findende Bericht ist aus 2015 für das Jahr 2014), der Bericht über bezirkliche Investitionsmaßnahmen (vgl. Beschluss 497 zur Drucksache 0707/IV: Zuletzt veröffentlicht wurde der Bericht für 2015 im Jahr 2016) sowie der jährliche Integrationsbericht (vgl. Beschluss 930 zur Drucksache 1352/IV).
30 Jahre Spiegelwand auf dem Hermann-Ehlers-Platz (Drs. 1253/VI)
Vor 30 Jahren wurde die Spiegelwand auf dem Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz als Mahnmal errichtet und eingeweiht. Es handelt sich um ein weitreichend bekanntes Mahnmal, welches an deportierte Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus erinnert und ihre Namen auflistet. Insgesamt sind auf dem Mahnmal 1.723 Namen aufgeführt, darunter befinden sich die Namen von 229 Deportierten aus Steglitz. Die Errichtung der Spiegelwand wurde im Bezirk Steglitz sehr intensiv diskutiert; erst nach dem Engagement des Berliner Senats konnte die Errichtung der Spiegelwand umgesetzt werden. Die Einweihung erfolgte 1995 vor 30 Jahren. Wir ersuchen das Bezirksamt, in enger Abstimmung mit der Initiative Haus Wolfenstein anlässlich des Jahrestages der Errichtung eine öffentliche und sichtbare Veranstaltung zu organisieren. Eingebunden beziehungsweise gewürdigt werden sollten – neben der Initiative Haus Wolfenstein – weitere Akteurinnen und Akteure, die sich seit Ende der 1980er für die Errichtung der Spiegelwand eingesetzt haben; aber auch Schülerinnen und Schüler sollten in die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung involviert werden.
Möglichkeiten des CO2-Rechners des Umweltbundesamtes nutzen (Drs. 1254/VI)
Der CO2-Rechner des Umweltbundesamtes bietet für Privatpersonen die Möglichkeiten, den eigenen CO2-Fußabdruck zu errechnen und damit ein Instrument an die Hand zu geben, diesen zu senken. Um eine breitere Anwendung des CO2-Rechners und eine Sensibilisierung für dieses Thema zu erreichen, eignet sich die Verlinkung auf die Seite beispielsweise der bezirklichen Klimaschutzbeauftragten. Das Umweltbundesamt bietet darüber hinaus speziell für Kommunen Anwendungsfelder mit den oben benannten möglichen Einsatzgebieten, die schon in einzelnen Kommunen zur Anwendung kommen. Gerade im Hinblick auf die nötige Anpassung des bezirklichen Klimaschutzkonzepts und der begrenzten öffentlichen Mittel ist es sinnvoll, sich mit diesen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Wir bitten daher das Bezirksamt, den CO2-Rechner auf der Website des Bezirkes zu verlinken und die Möglichkeiten der weiteren Nutzung des Instrumentes für den Aufbau eines kommunalen Klimafonds/Spendentopfs zur Potentialabschätzung von CO2-Einsparungen und zur Erhebung von Daten zu prüfen.
Queere Angebote und Awareness im Sport im Bezirk stärken (Drs. 1255/VI)
Sport, vor allem der Vereinssport, wird von allen Menschen in unserem Bezirk betrieben, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder Wohnort, von Menschen mit und ohne Behinderung und vor allem auch unabhängig von Gender und sexueller Identität. Gleichzeitig berichten queere und trans* Menschen immer wieder von Barrieren und Voreingenommenheit. Auch der neu gegründete „Runde Tisch Queeres SZ“ bemängelt die fehlenden Angebote für queere Menschen im Sport im Bezirk. Gleichzeitig gibt es viele gute Angebote und Ideen aus dem Kreis der Vereine. Ein durch das Bezirksamt verantwortetes Programm könnte dazu zu gut umsetzbaren, effektiven und effizienten Verbesserungen führen, die gemeinsam mit allen relevanten Akteurinnen entwickeln werden. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportbund, dem Landessportbund, Sportvereinen und Akteurinnen der Zivilgesellschaft ein Programm zu entwickeln, das die Partizipation von queeren Menschen und das Bewusstsein über queerspezifische Bedarfe verbessert. Hierzu soll zunächst ein Fachtag unter anderem mit den oben genannten Akteurinnen durchgeführt werden, um die Bedarfe queerer Menschen einerseits, aber auch der Sportvereine andererseits zu klären und erste Lösungsvorschläge zu entwickeln. Elemente eines solchen Programms könnten Informationsmaterialien für Vereine, Beratungsangebote für queere Jugendliche und Erwachsene, Bereitstellung von sicheren Räumen für queere Menschen für Austausch und Empowerment oder auch die Entwicklung einer Ombudsstruktur, die bei queer- und transfeindlicher Diskriminierung in Vereinen helfen kann. Auch die Akquise von entsprechenden Drittmittel soll geprüft und durchgeführt werden. Dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten, spätestens im Juni 2025. Erste Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2025 vorliegen. Das Amt hat notwendigen Mehrbedarf bereits bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 vorsorglich zu berücksichtigen. Hierzu wird, wenn möglich, um Berichterstattung im zuständigen Ausschuss vor der Sommerpause gebeten.
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Drs. 1268/VI)
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009, mit der Verschiebung von einem medizinischen zu einem sozialen oder menschenrechtsbasierten Modell von Behinderung, mit einem wachsenden Bewusstsein für die Diskriminierungsform Ableismus (Diskriminierung aufgrund von (zugeschriebenen) Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen) sowie mit dem Bundesteilhabegesetz sind wichtige Schritte gesetzt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als wichtiges Recht anzuerkennen. Nun gilt es das Sozialamt entsprechend kompetent aufzustellen, um diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu ermöglichen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, die Möglichkeiten und Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX dazu zu nutzen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Bezirk zu stärken. Dafür soll das Bezirksamt insbesondere:
1) für die entsprechenden personellen Ressourcen im Sozialamt und besonders beim Teilhabefachdienst sorgen, damit Anträge auf Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege schnellstmöglich, möglichst innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, bearbeitet werden und den Antragsstellerinnen und -stellern sowie ihren Angehörigen lange Wartezeiten erspart bleiben;
2) Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, für die andere Träger zuständig sind, nicht ablehnen, sondern an den zuständigen Träger weiterleiten;
3) Anträge, bei denen sich bei der Bedarfsfeststellung herausstellt, dass sie Leistungen des SGB XII umfassen, innerhalb des Sozialamts weiterleiten;
4) Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen niedrigschwellig über Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege informieren;
5) Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege stellen, darüber informieren, dass es Träger gibt, die auf die Personengruppe LSBTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter, queer) spezialisiert sind, und auf Wunsch dabei unterstützen, die Leistungen von einem entsprechenden Träger zu erhalten, bei dem Kapazitäten vorhanden sind;
6) Menschen mit Behinderungen, die einen Fluchthintergrund haben oder Bedarf an kultursensiblen oder rassismuskritischen Angeboten haben, über Angebote informieren, die auf diese Personengruppen zugeschnitten sind, und auf Wunsch dabei unterstützen, die Leistungen von einem entsprechenden Träger zu erhalten, bei dem Kapazitäten vorhanden sind;
7) Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege stellen, darüber informieren, dass sie für die Bedarfsermittlung einen Mitarbeiter des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität wünschen können, dem sie sich zugehörig fühlen, und dafür die entsprechenden personellen Ressourcen bereitstellen;
8) das Recht der Antragsstellerinnen und -steller auf freie Wahl des Wohnortes wahren;
9) Personen, die in Institutionen wohnen, regelmäßig auch über alternative Hilfeformen wie persönliche Assistenz im eigenen Wohnraum informieren, damit sie eine informierte Wahl über den Wohnort und die am besten passende Form der Unterstützung treffen können;
10) Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, in regelmäßigen Abständen über alternative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben informieren, damit sie eine informierte Wahl treffen können;
11) Das Gesundheitsamt entsprechend personell ausstatten, damit die nötigen personellen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit dem Teilhabefachdienst im Sozialamt gegeben sind;
12) die Mitarbeitenden stärker als bisher zu den Bedarfen und den darauf zugeschnittenen Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen fortbilden;
13) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilungen des Sozial- und Gesundheitsamts regelmäßig Fortbildungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zur Ableismus-Prävention anbieten und dafür zu sorgen, dass sie auch die nötigen zeitlichen Ressourcen haben, um diese wahrzunehmen.
Zu 1: Da Leistungen zur Teilhabe häufig für ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben essenzielle Bedarfe decken, sieht § 14 SGB IX klare Fristen für die Bearbeitung von Anträgen vor. Diese werden in der Praxis viel zu selten eingehalten. Um deutlich mehr Anträge fristgerecht zu bearbeiten, ist mehr Personal notwendig. Es sollten aber auch Prozesse überprüft werden. Zu 2 und 3: Immer wieder machen Menschen mit Behinderungen die Erfahrung, dass Anträge auf Leistungen zur Teilhabe nur deshalb abgelehnt werden, weil ein anderer Träger zuständig ist. Dabei dürften derartige Ablehnungen nicht vorkommen, da §§ 14ff. SGB IX umfassende Regelungen für derartige Fälle enthält. Je nach Konstellation muss der nicht zuständige Träger entsprechende Anträge an den zuständigen weiterleiten oder die Leistung für diesen erbringen und sich mit ihm direkt auseinandersetzen. Antragstellerinnen machen auch dann die Erfahrung, dass Anträge wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt werden, wenn das Sozialamt selbst für die beantragte Leistung zwar nicht nach SGB IX, aber nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist oder umgekehrt. Auch wenn derartige Konstellationen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, sollte das Sozialamt hier im Sinne der Antragsstellerinnen und -steller analog vorgehen. Zu 4: Leicht auffindbare und verständliche Informationen sind eine Grundvoraussetzung dafür, soziale Rechte wahrnehmen zu können. Diese müssen online und offline, etwa in Form von Merkblättern oder Flyern, verfügbar sein. Dabei sollte im Sinne der Effizienz geprüft werden, ob entsprechendes Material von anderen Stellen übernommen werden kann. Zu 5: Da Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität immer noch Alltag ist, ist es nicht lebensnah, dass Personen beim Amt in jedem Fall von sich aus nach den entsprechenden Angeboten fragen und sich damit outen werden. Um hier Hürden abzubauen, sollen Antragsstellerinnen proaktiv vom Amt darüber informiert werden, dass sie einen entsprechenden Bedarf äußern können. Dies sollte im allgemeinen Informationsmaterial geschehen.
II. Kleine Anfragen
Gesundheitliche Auswirkungen der Handynutzung auf Kinder und Jugendliche (Drs. 1262/VI)
Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:
1) Wie beurteilt das Bezirksamt die Risiken übermäßiger Handynutzung von Kindern und Jugendlichen, und auf welche Erkenntnisse stützt sich das Bezirksamt hierbei?
2) Welche Formen von gesundheitlichen Folgen werden beobachtet und wie werden diese öffentlich gemacht?
3) Welche Schutzmechanismen hält das Bezirksamt für möglich und hat das Bezirksamt Möglichkeiten darauf einzuwirken?
4) Benötigt es aus Sicht des Bezirksamtes weiterer Prävention bei der Aufklärung und sind diese Problematiken schon ein Thema der Suchtprävention (Handysucht)?
Was wird aus dem Kulturkiosk an der Dorfaue? (Drs. 1264/VI)
Unsere Bezirksverordnete Juliana Kölsch fragte das Bezirksamt:
1) Was unternimmt das Bezirksamt aktuell, um neue Mieter für den leerstehenden Kiosk an der Dorfaue zu finden?
2) Wird es eine öffentliche Interessensbekundung geben und welche Kriterien sieht das Bezirksamt hierfür vor?
3) Welche Voraussetzungen müssen interessierte Mieter mitbringen, um einen Vertrag mit dem Bezirksamt abzuschließen?
4) Sollten in diesem Sommer keine Verträge zu Stande kommen, sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit der temporären Zwischennutzung, um am Dorfanger ein Angebot für die Bevölkerung darzustellen?